Barrierefreiheit

Alle wichtigen Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie hier auf einen Blick!

Großfamilie steht vor Bäumen. Kinder sind auf dem Rücken der Eltern. Alle lachen herzlich und tragen sommerliche Kleidung.

Information zur Barrierefreiheit

Nach den internationalen Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines, WCAG) müssen Webdesigner und -entwickler bestimmte Anforderungen erfüllen, damit eine Webpage für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich wird. Es gibt drei Stufen der Barrierefreiheit: Level A, AA und AAA.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Der Begriff „Schutzbrief“ bezeichnet die Kombination von Beistandsleistungen und Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst die Übernahme der entstehenden Aufwendungen für die erbrachte Beistandsleistung. Über vielfältige serviceorientierte Produkte können verschiedene Beistandsleistungen für unterschiedliche Notfallsituationen abgesichert werden. Eine Schutzbrief-Versicherung bietet versicherten Personen im Schadenfall schnelle Hilfe. Sollte ein in den Versicherungsbedingungen definierter Schadenfall eintreten, kümmert sich der Schutzbrief Versicherer (je nach Notfallsituation) um die Organisation einer entsprechenden Hilfestellung. Zeitgleich übernimmt er die dabei anfallenden Kosten.

Beschreibung zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung

Der Abschluss der Schutzbrief-Versicherung kann über das Antragsdokument (PDF, 254 KB) auf unserer Webseite oder über einen Berater erfolgen. Sie können sich vorab über unsere Webseite über Leistungen, Tarife und Bedingungen informieren. Im Antragsdokument wählen Sie den gewünschten Versicherungsschutz aus und erhalten zeitnah Ihre Vertragsinformationen. Bei Rückfragen oder Unterstützungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontakt aufnehmen

Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und alle Vertragsunterlagen auf dem gewünschtem Weg. Im Schadenfall kann eine Meldung telefonisch erfolgen. Schaden melden

Maßnahmen zur Barrierefreiheit

ROLAND Schutzbrief trifft folgende Maßnahmen, um auf den Webinhalten Barrierefreiheit zu gewährleisten:

  • Definition von klaren Zielen und Verantwortlichkeiten zur Barrierefreiheit
  • Bereitstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Webseite von ROLAND Schutzbrief

Konformitätslevel

Die Webseite von ROLAND Schutzbrief ist teilweise konform mit Level AA der WCAG. Teilweise konform bedeutet, dass einige Inhalte nicht vollständig Level AA entsprechen.

Testergebnisse

Die interne Konformitätsprüfung ergibt, dass 89% der Kriterien für Level AA erfüllt sind.

  • 39 Konformitätskriterien sind erfüllt
  • 5 Konformitätskriterien sind nicht erfüllt
  • 16 Konformitätskriterien sind nicht anwendbar

PDF-Dokumente

Unsere PDF-Dokumente sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei. Wir verbessern diese fortlaufend und bieten bei Bedarf individuelle Unterstützung.

Ausnahmeregelungen bei unverhältnismäßiger Belastung

Keine Ausnahmeregeln

Inhalte, die nicht barrierefrei sein müssen

Es gibt keine Inhalte, die nicht barrierefrei sein müssen.

Erstellung dieser Information zur Barrierefreiheit

Diese Information wurde am 10. Juni 2025 erstellt.

Programme, die bei der Erstellung dieser Webseite genutzt wurden

  • HTML5
  • CSS
  • JavaScript

Die Tests wurden mit einer Kombination aus User Agent und folgenden Bildschirmlesegeräten durchgeführt:

  • Google Chrome
  • NVDA

Der Test auf Barrierefreiheit wurde mit den folgenden Programmen durchgeführt:

  • Web Developer Toolbar
  • IBM Accessibility
  • Focus
  • Contrast Color Checker WCAG
  • WAVE

Feedback und Kontakt

Wenn Sie auf einen Inhalt oder eine Dienstleistung nicht zugreifen können, können Sie sich an den Verwalter der Webseite wenden, um eine zugängliche Alternative zu erhalten oder um den Inhalt in einer anderen Form zu bekommen.

Kontaktieren Sie uns unter der folgenden E-Mail-Adresse: barrierefreiheit@roland-24.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Überwachung der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) liegt in Deutschland in der Verantwortung der Bundesländer. Mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 26. September 2025 hat die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR) als neue Anstalt des öffentlichen Rechts in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, ihre Arbeit aufgenommen.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Hinweise zur Barrierefreiheit geben möchten, wenden Sie sich bitte an:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Str. 6
39112 Magdeburg
Telefon: 0391 567 6970
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de