| Produktinfos | Was ist versichert? | Versicherte Fahrzeuge | Online beantragen |
Versichert sind alle auf Sie oder einen der gemäß § 1 Ziffer 1 (ASB 2009) versicherten Familienangehörigen zugelassenen Kraftfahrzeuge zu Lande, soweit die Fahrzeuge nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen bestimmt sind und nicht mehr als 9 Sitzplätze (einschließlich des Platzes für den Fahrer) haben, sowie
Gleiches gilt für mitgeführte Anhänger. Alle angegebenen Maße gelten einschließlich Ladung. Anhänger dürfen nicht mehr als eine Achse haben. Achsen deren Abstand voneinander weniger als 1 m beträgt, gelten als eine Achse.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenso auf im Kfz-Schein eingetragene Wohnmobile bis zu 3,2 m Höhe und bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse einschließlich Ladung.
Nicht versichert sind: Schrottfahrzeuge, polizeilich beschlagnahmte sichergestellte Fahrzeuge (oder deren Ladung), Fahrzeuge für gewerbsmäßige Personenbeförderungen, Probe- und Überführungsfahrten (rote Kennzeichen) sowie nicht zugelassene Fahrzeuge.