Wesentliche Bestimmungen

(05/2009)

Vertragsgrundlagen

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten regeln sich nach den Allgemeinen Bedingungen für die Schutzbrief-Versicherung (ASB 2009), die mit dem Antrag ausgehändigt werden, der Einwilligungsklausel nachdem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Merkblatt zur Datenverarbeitung.

Vertragsdauer

Der Vertrag wird für die im Antrag und Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Die Vertragsdauer beträgt in der Regel fünf Jahre.

Fristgerechte Kündigung

Ein Vertrag, der über eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten in Textform gekündigt werden. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag stillschweigend jeweils um ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung in Textform zugegangen ist.

Beitragshöhe

Bei den Jahresbeiträgen ist die zurzeit gültige Versicherungsteuer von 19 % eingeschlossen. Zuschlag für 1/2-jährliche Zahlung = 3 %, für1/4-jährliche Zahlung = 5 %. Wir empfehlen Abbuchung im Lastschrifteinzugsverfahren (LEV), wobei eine unterjährige Zahlung grundsätzlich nur mit LEV möglich ist (Mindestbeitrag 5 €). Nebengebührenwerden nicht erhoben.

Beitragsanpassung

Während der Vertragsdauer können nach § 11 ASB Beitragsanpassungen vorgenommen werden.

Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.

Anzeigepflicht

Sie haben als Versicherungsnehmer bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung die Ihnen bekannten Gefahrumstände, nach denen der Versicherer ausdrücklich in Textform gefragt hat, dem Versicherer mitzuteilen. Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse, ob z. B. beiden Fragen zur Vorversicherung im Antrag nichts vergessen wurde. Falsche oder unvollständige Angaben berechtigen den Versicherer vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag anzufechten und in bestimmten Fällen die Leistung zu verweigern. Genauere Informationen können Sie § 15 ASB entnehmen.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, nach dem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Vertragsinformationengemäß § 7 Absätze 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an die

ROLAND Schutzbrief-Versicherung AG
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefax: 0221 8277-460
E-Mail: service@roland-schutzbrief.de

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufes endet Ihr Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufes entfällt, wenn Sie zugestimmt haben (auch konkludent durch Zahlung des Beitrags), dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil Ihres Beitrages, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufes entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat, x 1/360 des Jahresbeitrages bzw. 1/90 des Vierteljahresbeitrages oder 1/30 des Monatsbeitrages. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufes. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vordem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.

Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz

,,Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt.

Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungs-Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Unternehmen der ROLAND-Gruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient.

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen.

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir vor Vertragsabschluss (mit weiteren Verbraucherinformationen) überlassen wird.”

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